Schadensersatz bei ersatzloser Streichung des Hinfluges und anschlieĂźender KĂĽndigung der Reise durch den Reiseveranstalter

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 10. Januar 2024
Kategorie: Reiserecht

Die ersatzlose Streichung des Hinfluges und die hierauf erklärte Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter stellt eine Vereitelung der Reise i. S. d. § 651n Abs. 2 BGB dar und rechtfertigt einen Anspruch des Reisenden auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Die ersatzlose Annullierung des Hinfluges muss sich der Reiseveranstalter grundsätzlich zurechnen lassen; eine Entlastung kommt insoweit nicht in Betracht. So hat das Landgericht Hannover in seinem Urteil vom 03.11.2023 (Az.: 1 S 29/23) entschieden und den Reisenden einen Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des hälftigen Reisepreises zugesprochen. Weiterlesen