Das Weisungsrecht des Arbeitgebers – Ausgangspunkt fĂĽr Konflikte zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Autor: Rechtsanwalt Marcel Wahnfried – verfasst am 4. Februar 2014
Kategorie: Arbeitsrecht

Das Weisungsrecht, auch Direktionsrecht genannt, ist neben der persönlichen Abhängigkeit ein weiteres Kennzeichen eines jeden Arbeitsverhältnisses. Dabei findet das Weisungsrecht seine gesetzliche Ausprägung in § 106 Gewerbeordnung (GewO). Dem Gesetzeswortlaut des § 106 S. 1 GewO zufolge kann „der Arbeitgeber Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.“

So kann der Arbeitgeber die konkrete Arbeitsleistung, d. h. den Inhalt der Tätigkeit des Arbeitnehmers aufgrund seines Weisungsrechts gemäß § 106 S. 1 GewO näher konkretisieren. Dabei ist jedoch zu beachten, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers umso weiter reicht, je abstrakter die Tätigkeit des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag benannt ist (HK-ArbR/Becker, § 106 GewO Rn. 5). Weiterlesen