Baustellenlärm, Einschränkungen beim Buffet und Käfer im Hotelzimmer rechtfertigen Minderung des Reisepreises

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 31. Mai 2016
Kategorie: Reiserecht

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 06.04.2016 (Az.: 274 C 18111/15) entschieden, dass Einschränkungen des Reisenden durch Baustellenlärm, ein unzureichend gefülltes Buffet sowie das Eindringen von einer erheblichen Anzahl von nachts in das Zimmer krabbelnden Käfern Reisemängel darstellen, die den Reisenden zu einer Minderung in Höhe von 30 % des Reisepreises berechtigen. Weiterlesen