Parken ohne Parkschein aufgrund fehlenden Kleingelds

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 4. Juli 2014
Kategorie: Verkehrsrecht

Wer kein geeignetes GeldstĂĽck hat, um den Parkscheinautomaten zu bedienen, darf dort nicht parken. Oder etwa doch? In der vorliegenden Angelegenheit parkte die Mandantin in einer ausgewiesenen Kurzparkzone, fĂĽr die ein Parkschein zu erwerben und an der Windschutzscheibe des Pkw deutlich sichtbar anzubringen ist.

Aufgrund der Tatsache, dass die Mandantin kein Kleingeld zur Hand hatte, stellte diese ihren Pkw zunächst ab und suchte ein Lebensmittelgeschäft auf, um dort Geld für den Parkscheinautomaten zu wechseln. Während die Mandantin den Laden betrat, wurde Sie bereits durch eine Beamtin der Ordnungsbehörde wegen fehlenden Parkscheins verwarnt. Weiterlesen