Reiseveranstalter schuldet Schadensersatz bei Ausfall der Reise wegen Insolvenz der Airline

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 20. März 2019
Kategorie: Reiserecht

In den letzten Jahren häufen sich die Insolvenzen der Fluggesellschaften. Allein in Deutschland mussten zuletzt vier Airlines den Flugbetrieb einstellen. Neben der Air Berlin, der Small Planet und der Azur Air hat jüngst die Germania einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Die Flugpassagiere haben in diesen Fällen regelmäßig das Nachsehen.

Hat der Reisende jedoch eine Pauschalreise gebucht, kann er sich an seinen Reiseveranstalter wenden. Der Veranstalter schuldet die Beförderung zum Zielort. Ist dies nicht möglich, kann dem Reisenden ein Schadensersatzanspruch zustehen. Wird der Hinflug aufgrund der Insolvenz der Fluggesellschaft ersatzlos gestrichen, liegt hierin eine Vereitelung der Reise i. S. d. § 651 f Abs. 2 BGB a. F. vor.

Dies hat das Landgericht Köln mit Urteil vom 19.06.2018 (Az.: 30 O 107/18) aktuell entschieden. Weiterlesen