Anspruch auf Ausgleichszahlung bei Umbuchung des Passagiers auf einen anderen Flug
Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 14. September 2016
Kategorie: Reiserecht
Wird der Fluggast durch die Airline auf dem RĂĽckflug auf einen anderen Flug verlegt, weil ein Crew-Mitglied schwer erkrankt ist und die Anzahl der Passagiere reduziert werden musste, steht dem Passagier dennoch eine Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) 261/2004 gegen das ausfĂĽhrende Luftfahrtunternehmen zu. Dies hat das Amtsgericht DĂĽsseldorf in einem von uns vertretenen Rechtsstreit mit Urteil vom 14.08.2015 (Az.: 37 C 15236/14) entschieden.
Der von uns vertretene Kläger sowie dessen Ehefrau verfügten über eine bestätigte Buchung für den Flug von Hurghada nach Düsseldorf. Bereits im Bus des Reiseveranstalters, welcher den Kläger zum Flughafen bringen sollte, wurde diesem mitgeteilt, dass eine Beförderung mit dem ursprünglich vorgesehenen Flug nicht stattfinden werde. Der Kläger wurde auf eine andere Maschine mit Ziel in Köln / Bonn umgebucht. Der ursprüngliche Flug wurde dagegen planmäßig durchgeführt. Nach Mitteilung der Fluggsellschaft sei die Umbuchung des Klägers sowie weiterer 37 Passagiere notwendig gewesen, weil ein Crew-Mitglied kurzfristig schwer erkrankt war und die Anzahl der Flugpassagiere reduziert werden musste. Weiterlesen