Kein Schadensersatz bei Sturz in einem Linienbus
Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 12. November 2013
Kategorie: Zivilrecht
Der Fahrgast eines Linienbusses muss jederzeit mit unvorhersehbaren Fahr- und Bremsmanövern rechnen, selbst wenn sich dieser auf einem Sitzplatz befindet.
Stürzt ein Fahrgast in einem öffentlichen Linienbus, so scheidet regelmäßig ein Schadensersatzanspruch der Verkehrsbetriebe aus, da der Fahrgast grundsätzlich nach den Beförderungsrichtlinien verpflichtet ist, sich sofort und jederzeit festen Halt zu verschaffen. Dies hat das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 21.09.2012 (Az. 5 S 43/12) entschieden. Weiterlesen