Airline darf Flugpassagiere nicht eigenmächtig auf eine alternative Flugroute umbuchen

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 31. Januar 2018
Kategorie: Reiserecht

Bei Ausfall eines Zubringerfluges hat die Fluggesellschaft nicht das Recht, den Fluggast eigenmächtig auf eine alternative Flugroute umzubuchen. Erfolgt dennoch eine Umbuchung ohne vorherige Rücksprache mit dem Flugpassagier, stellt dies eine Beförderungsverweigerung hinsichtlich des Anschlussfluges dar, mit der Folge, dass dem Fluggast Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Schadensersatz zustehen können.

Dies hat das Amtsgericht DĂĽsseldorf mit Urteil vom 15.12.2017 (Az.: 49 C 343/17) entschieden. Weiterlesen