Einstufung des Reiselandes als Risikogebiet und steigende Infektionszahlen berechtigen zum kostenfreien RĂĽcktritt vom Reisevertrag

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 21. Mai 2021
Kategorie: Reiserecht

Die Einstufung eines Reiselandes durch das RKI als Risikogebiet verbunden mit einer erheblichen Zunahme der Infektionszahlen berechtigt den Reisenden zu einem kostenfreien RĂĽcktritt vom Reisevertrag. Der Reiseveranstalter kann in diesem Fall keine Stornokosten verlangen. Dies hat das Amtsgericht MĂĽnchen in einem durch unsere Kanzlei erwirkten Urteil (Az.: 243 C 601/21) entschieden und den Reiseveranstalter zur RĂĽckzahlung des restlichen Reisepreises verurteilt.

Die Reisenden stornierten im letzten Sommer ihren Türkeiurlaub wegen der Corona-Pandemie, nachdem das Auswärtige Amt die Reisewarnung für die Urlaubsgebiete in der Türkei bereits aufgehoben hatte. Der Veranstalter weigerte sich daraufhin, den Rücktritt zu akzeptieren und den Reisepreis zu erstatten. Weiterlesen