Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses von EU-Ausländern gemäß § 7 SGB II mit dem Grundgesetz

Autor: Rechtsanwalt Marcel Wahnfried – verfasst am 27. April 2016
Kategorie: Sozialrecht

Der Europäische Gerichtshof hat in dem Urteil vom 15.09.2015 (Aktenzeichen: C-67/14) – Rechtssache Alimanovic – festgestellt, dass das Europarecht – hier insbesondere Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG und Art. 4 der Verordnung (EG) 883/2004 – dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II nicht entgegensteht. Der in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II normierte Ausschluss enthält die nachfolgende Regelung:

 Ausgenommen sind

1. Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,

2. Ausländerinnen und Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, und ihre Familienangehörigen,

3. Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes.

Dies hat zur Folge, dass sich Unionsbürger zur Durchsetzung ihres Leistungsanspruchs nach dem SGB II nicht mit Erfolg auf den in Art. 4 der Verordnung (EG) 883/2004 enthaltenen europäischen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen können.

So misslich die Alimanovic-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes – aus argumentativer Perspektive – für die im Bereich des SGB II tätige Anwaltschaft gewesen ist, wurden durch das vorgenannte Urteil längst nicht alle rechtlichen Unsicherheiten im Hinblick auf den in § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II enthaltenen Leistungsausschluss für Unionsbürger geklärt. Weiterlesen