Anspruch auf RĂĽckzahlung des Flugpreises bei versehentlicher Eingabe des Flugdatums in der Buchungsmaske

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 16. Januar 2019
Kategorie: Reiserecht

Vertippt sich ein Reisender im Rahmen der Buchung von Flügen im Internet beim Rückflugdatum, liegt darin ein Erklärungsirrtum, der den Flugpassagier zur Anfechtung des Luftbeförderungsbetrages berechtigt. Erklärt der Flugpassagier daraufhin die Anfechtung, kann er den bereits bezahlten Flugpreis von der Airline zurückfordern.

Dies hat das Amtsgericht Bremen mit Urteil vom 20.12.2018 (Az.: 4 C 107/18) entschieden. Weiterlesen