Ein fĂĽr 4 Personen gebuchtes Familienzimmer mit nur 3 Schlafgelegenheiten stellt einen Reisemangel dar
Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 16. November 2015
Kategorie: Reiserecht
In dem von unserer Kanzlei vertretenen Verfahren buchte der Mandant bei einem Reiseveranstalter für sich, seine Ehefrau und seine zwei Töchter ein Familienzimmer für 4 Personen. Vor Ort konnte ihm jedoch nur ein Hotelzimmer mit 3 Schlafgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden. Die einzige Möglichkeit bestand in einem Umzug in eine „Suite“, da nur in dieser für alle Familienmitglieder eine entsprechende Anzahl von Betten zur Verfügung stand. Für diesen Umzug musste unser Mandant jedoch einen Aufpreis in Höhe von 320,55 EUR zahlen. Da das Hotel am letzten Urlaubstag ausgebucht war, war die Familie gehalten, die letzte Nacht in dem Zimmer mit nur 3 Schlafgelegenheiten zu verbringen. Der Reiseveranstalter weigerte sich, die entsprechenden Mehrkosten sowie eine angemessene Minderung zu erstatten.
Das Amtsgericht Hannover hat den Reiseveranstalter zur Zahlung der Mehrkosten sowie zur Minderung des Reisepreises verurteilt. Weiterlesen