Darf ein Jobcenter ein ohne Bewilligungsbescheid gezahltes Arbeitslosengeld II vom Leistungsempfänger zurückfordern?

Autor: Rechtsanwalt Marcel Wahnfried – verfasst am 31. Januar 2017
Kategorie: Sozialrecht

Grundsätzlich ja! Dennoch hat das Sozialgericht Dortmund mit Urteil vom 21.09.2016 (Aktenzeichen: S 35 AS 1879/14) dem klagenden Leistungsempfänger Recht gegeben und den Erstattungsbescheid des Jobcenters aufgehoben.

Der sozialgerichtlichen Entscheidung lag zugrunde, dass dem Leistungsempfänger durch das Jobcenter in Ausführung eines gerichtlichen Beschlusses für einen Zeitraum von sechs Monaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II gewährt wurden.

Nach dem Ablauf des vorgenannten Zeitraums erbrachte das Jobcenter weitere Leistungen für den Kläger und dessen Familie in Höhe von monatlich 1.138,00 €, ohne jedoch über den Weiterbewilligungsantrag zu entscheiden. Der Kläger hatte das Jobcenter zuvor auch an die Entscheidung über den Weiterbewilligungsantrag erinnert.

Nachdem das Jobcenter dies bemerkte, verlangte dieses vom Leistungsempfänger die Überzahlung zurück. Nach der Durchführung des Widerspruchsverfahrens verfolgte der Leistungsempfänger seine Rechte mit der Erhebung der Klage beim Sozialgericht Dortmund weiter. Weiterlesen