Nachweispflicht des Arbeitnehmers bei Erkrankung

Autor: Rechtsanwalt Marcel Wahnfried – verfasst am 27. September 2013
Kategorie: Arbeitsrecht

Was muss man als Arbeitnehmer beachten, nachdem man den Arbeitgeber möglichst vor oder zu Beginn der jeweiligen Arbeitszeit über die eigene Arbeitsunfähigkeit gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG in Kenntnis gesetzt hat?

In der Bevölkerung ist durchaus die Auffassung weit verbreitet, dass man dem Arbeitgeber „nur“ dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen hat, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage andauert.

Diese Auffassung stellt grundsätzlich den Regelfall gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG dar.

An einem Beispiel verdeutlicht bedeutet dies, dass der Arbeitnehmer, falls die Arbeitsunfähigkeit an einem Montag beginnt, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am Donnerstag derselben Woche gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG vorzulegen hat. Weiterlesen