Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Ersatzfluges zum Erreichen des Kreuzfahrtschiffs

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 20. August 2019
Kategorie: Reiserecht

Einem Reisenden steht gegen den Reiseveranstalter bei Ausfall eines Fluges ein Anspruch auf Aufwendungsersatz fĂĽr selbst gezahlte ErsatzflĂĽge zu, um das im Rahmen einer gebuchten Pauschalreise auslaufende Kreuzfahrtschiff rechtzeitig zu erreichen. Dies hat das Amtsgericht Westerburg mit Urteil vom 08.05.2019 (Az.: 23 C 227/18) entschieden.

Der Kläger buchte beim beklagten Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt, wobei die Reise eine Flugbeförderung von Frankfurt via New York nach Fort Lauderdale beinhaltete. Bereits der Zubringerflug nach New York war verspätet. Zudem wurde dem Kläger in New York mitgeteilt, dass der Anschlussflug annulliert worden ist. Da der Kläger den Reiseveranstalter nicht erreichen konnte, buchte er selbst Ersatzflüge nach Fort Lauderdale, um das Kreuzfahrtschiff zu erreichen. Weiterlesen