Die Kosten für einen internetfähigen Schüler-Computer müssen vom Jobcenter übernommen werden

Autor: Rechtsanwalt Marcel Wahnfried – verfasst am 30. April 2018
Kategorie: Sozialrecht

Muss das Jobcenter die Kosten für einen internetfähigen Schüler-Computer übernehmen? Über die vorstehende Frage hatte das Sozialgericht Cottbus in dem Urteil vom 13.10.2016 (Az.: S 42 AS 1914/13) zu entscheiden.

Sachverhalt:

Die Klägerin hatte beim Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für einen internetfähigen Schüler-Computer gestellt. Für die Schule benötigte die Klägerin einen entsprechenden Computer, da die Hausaufgaben von der Schule ins Internet gestellt und von den Schülern heruntergeladen werden mussten.

Nach der Erledigung der Hausaufgaben mussten die SchĂĽler diese wieder auf die Homepage der Schule hochladen.

Der von der Klägerin beim Jobcenter gestellte Antrag wurde zurückgewiesen, ein hiergegen eingelegter Widerspruch blieb ebenso erfolglos. Sodann erhob die Klägerin Klage beim Sozialgericht Cottbus. Weiterlesen