Anspruch auf Ausgleichszahlung bei verpasstem Anschlussflug – auch wenn sich der Umsteigeflughafen außerhalb der EU befindet
Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 28. März 2016
Kategorie: Reiserecht
Unsere Mandantin und eine weitere Mitreisende buchten eine Flugreise von Düsseldorf über Abu Dhabi nach Bangkok. Der Abflug des Zubringerfluges von Düsseldorf verspätete sich um 50 Minuten, so dass die Reisenden den Anschlussflug in Abu Dhabi nicht mehr erreichten. Die Beförderung von Abu Dhabi erfolgte erst am folgenden Tag mit einem Ersatzflug; die Flugpassagiere erreichten Bangkok daher erst mit einer Verspätung von knapp elf Stunden.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Reisenden eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung nach der Verordnung (EG) 261/2004 zugesprochen. Nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung steht einem Fluggast bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden grundsätzlich ein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, der – je nach Flugentfernung – zwischen 250,- EUR bis 600,- EUR pro Flugpassagier beträgt. Weiterlesen