Kostenfreier RĂĽcktritt vom Reisevertrag wegen Corona-Virus auch ohne Reisewarnung

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 30. November 2021
Kategorie: Reiserecht

Die Gefährdung durch eine Infektionslage durch das Corona-Virus stellt unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände nach § 651h BGB dar, die den Reisenden zum kostenfreien Rücktritt vom Reisevertrag berechtigen können. Das alleinige Abstellen auf das Vorliegen einer Reisewarnung ist dabei nicht möglich, vielmehr handelt es sich lediglich um ein starkes Indiz, jedoch gerade nicht um eine Notwendigkeit.

Das Amtsgericht Bochum ist in seiner Entscheidung vom 01.07.2021 (Az.: 55 C 13/21) unserer Argumentation vollumfänglich gefolgt und hat den Reiseveranstalter zur Rückzahlung des Reisepreises (Anzahlung) verurteilt. Gebucht hatte der Reisende im Jahr 2019 eine Reise nach Mallorca, die Mitte September 2020 erfolgen sollte. Rund einen Monat vor Reisebeginn stornierte der Reisende die Reise aufgrund der vorherrschenden Corona-Pandemie. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes lag zum Zeitpunkt des Rücktritts nicht vor. Weiterlesen