Stornokosten in Höhe von 30 % bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn sind unwirksam

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 3. Januar 2021
Kategorie: Reiserecht

Erfolgt der Rücktritt vom Reisevertrag bereits mehrere Monate vor Reiseantritt ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten, dass in der überwiegenden Anzahl eine Weiterverwendung der Reiseleistungen erfolgt und die Einbuße des Reisenden dadurch regelmäßig deutlich unter 30 % des Reisepreises liegt.

Die gegen unsere Mandantin gerichtete Klage des vom Reiseveranstalter eingeschalteten InkassobĂĽros hat das Amtsgericht Bochum mit Urteil vom 13.10.2020 (Az.: 39 C 9/20) daher abgewiesen.

Die Klägerin buchte für ihre Familie ein Familienzimmer, wobei ihr bei der Auswahl der Zimmergröße ein Fehler unterlief. Da eine Umbuchung letztlich scheiterte, stornierte die Klägerin die Buchung innerhalb weniger Tage, jedoch noch mehrere Monate vor Reisebeginn. Der Veranstalter forderte daraufhin 30 % des Reisepreises als Stornoentschädigung, wobei die Klägerin die Stornorechnung zurückwies. Weiterlesen