Badeverbot am hoteleigenen Strand rechtfertigt die Minderung des Reisepreises

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 9. Oktober 2019
Kategorie: Reiserecht

Ist es nicht erlaubt, unmittelbar vor dem Hotel am Strand zu schwimmen, rechtfertigt dies eine Reisepreisminderung in Höhe von 10 %. Dies hat das Amtsgericht Hannover mit Urteil vom 19.07.2019 (Az.: 515 C 7331/19) in einem durch unsere Kanzlei geführten Verfahren entschieden und stützte dies insbesondere auf die Zusicherungen des Reiseveranstalters in der Reisebeschreibung.

In dem der Entscheidung des Amtsgerichts zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Reiseveranstalter das Hotel in seiner Reisebeschreibung mit „direkt am Strand gelegen“ und „erste Strandlage“ angepriesen. Bei Ankunft im Hotel erhielt der Kläger ein Hinweisblatt, aus dem hervorging, dass der hoteleigene Strand als Naturschutzgebiet / Schutzgebiet für Meereslebewesen definiert und das Schwimmen im Meer nicht erlaubt sei. Am hoteleigenen Strand waren entsprechende Verbotsschilder nebst Strafandrohung aufgestellt. Da auch kein Steg ins Meer führte, musste der Kläger etwa 800 m zum Nachbarhotel laufen, um ins Meer zu gelangen. Weiterlesen