Ausgleichszahlung bei nicht rechtzeitiger Unterrichtung über die Annullierung während der Corona-Pandemie
Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 3. Januar 2022
Kategorie: Reiserecht
Unterrichtet das Luftfahrtunternehmen lediglich den Reisevermittler – rechtzeitig mindestens zwei Wochen vor der geplanten Abflugzeit – ĂĽber die Annullierung, muss die Airline eine Ausgleichszahlung leisten, wenn der Fluggast vom Reisevermittler nicht innerhalb dieser Frist informiert wird.
Dies hat das Amtsgericht Erding in einem aktuellen Urteil vom 29.12.2021 (Az.: 119 C 1903/21) entschieden und unserer Mandantin eine Ausgleichszahlung fĂĽr die Streichung des Fluges von MĂĽnchen nach Split zugesprochen. Weiterlesen