Schadensersatz bei Absage eines Ferienhauses durch den Reiseveranstalter wenige Tage vor Reiseantritt

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 30. Juni 2016
Kategorie: Reiserecht

Wird ein gebuchtes Ferienhaus erst 5 Tage vor Abreise durch den Reiseveranstalter wegen unvorhersehbarer Umstände storniert, kann der Reisende eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gemäß § 651f Abs. 2 BGB in Höhe von 60 % des Reisepreises verlangen. Dies hat das Amtsgericht Nettetal in einem von uns vertretenen Rechtsstreit mit Urteil vom 28.08.2014 (Az.: 19 C 26/14) entschieden.

Die Kläger – eine vierköpfige Familie – buchten bei der Beklagten ein Ferienhaus in Frankreich, wobei das Ferienhaus als Nichtraucherunterkunft bezeichnet war und ĂĽber zwei Schlafzimmer mit Einzelbetten fĂĽr jede Person verfĂĽgte. Wenige Tage vor Reiseantritt teilte die Beklagte den Klägern mit, dass das Ferienhaus wegen unvorhersehbarer Umstände nicht buchbar sei und bot als Ersatz eine in etwa gleichgroĂźe Ferienwohnung jedoch in einem anderen Ort an. Die ersatzweise angebotene Wohnung verfĂĽgte ĂĽber zwei Zimmer mit je einem französischen Bett; es handelte sich darĂĽber hinaus um ein Haus, in dem Rauchen gestattet war. Weiterlesen