30 % Stornokosten sind auch bei X-Reiseveranstaltern zu hoch

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 23. März 2026
Kategorie: Reiserecht

Bei einem Rücktritt vom Reisevertrag 9 Monate vor Reisebeginn ist nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten, dass in der überwiegenden Anzahl eine Weiterverwendung der Reiseleistungen erfolgt und die Einbuße des Reiseveranstalters dadurch regelmäßig deutlich unter 30 % des Reisepreises liegt.

In derartigen Stornokostenpauschalen liegt nicht nur eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 BGB. Auch verstößt sie gegen §§ 308 Nr. 7b, 309 Nr. 5a BGB, da sich der Reiseveranstalter darin eine unangemessen hohe Entschädigung für all diejenigen Fälle versprechen lässt, in denen der Rücktritt bereits mehrere Monate vor Reiseantritt erfolgt. Weiterlesen