Ausgleichszahlung bei Umleitung eines Fluges aus organisatorischen GrĂĽnden

Autor: Rechtsanwalt Daniel Neubauer – verfasst am 2. April 2025
Kategorie: Reiserecht

Erfolgt die Umleitung eines Fluges auf einen Ausweichflughafen aus organisatorischen Gründen, stellt dies keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Fluggäste haben in derartigen Fällen daher Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf mit Urteil vom 13.03.2025 festgestellt und die beklagte Airline zur Zahlung eines Ausgleichsbetrages verurteilt.

Der Kläger und seine Lebensgefährtin verfügten über eine bestätige Buchung für den von der Beklagten durchgeführten Flug von Palma de Mallorca nach Düsseldorf. Der Flug verspätete sich und wurde nach Köln / Bonn umgeleitet, wobei die Passagiere von dort mit dem Bus nach Düsseldorf gebracht wurden. Das Luftfahrtunternehmen berief sich auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen, die jedoch letztlich nicht zu einer Entlastung führten. Weiterlesen